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Die Verwaltungsräte verwalten das kirchliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Sie vertreten die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu ihren Aufgaben gehören zum Beispiel:
Vorsitzender eines Verwaltungsrates ist i.d.R. der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.
Die Verwaltungsräte entsendet außerdem Delegierte in die Verbandsvertretung. Dies ist das Organ, das auf der Ebene Kirchengemeindeverbandes für die Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten zuständig ist.